Schufa
Die Schufa Holding AG oder SCHUFA ist ein Kreditbüro mit Sitz in Wiesbaden. Die Bezeichnung Schufa leitet sich ab von Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Kreditsicherung ist auch der Zweck der Schufa, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sie soll Kreditgeber vor möglichen Kreditausfällen bewahren. Zu diesem Zweck sammelt die Schufa Daten von Bürgern, die Auskunft über deren Kreditfähigkeit geben sollen.
Beantragt man bei einem der Vertragspartner der Schufa einen Kredit, holt dieser bei der Schufa Auskünfte über die bisherigen finanziellen Handlungen und Verhaltensweisen ein. Auf Grundlage dieser Auskünfte wird dann über eine Gewährung oder Nicht-Gewährung eines Kredites oder eines anderen beantragten Finanzierungsvertrages entschieden. Die Datensätze, die von der Schufa gesammelt werden, bestehen zum Teil aus Daten, die ihr die Vertragspartner zur Verfügung stellen. Diese Daten dürfen nur mit Einverständnis des betroffenen Bürgers von der Schufa erfasst werden. Daten aus Schuldnerverzeichnissen oder anderen öffentlichen Quellen kann die Schufa ihrer Datensammlung jedoch auch ohne Zustimmung des Betroffenen zufügen.
Bei einer Einwilligung speichert die Schufa neben den Kontaktdaten wie Name und Anschrift auch Geschäftsbeziehungen und deren Verlauf. Eingehaltene Vertragsbedingungen, etwa bei bisherigen Krediten, werden dabei als positive Merkmale erfasst. Zahlungsverzüge oder gar die Notwendigkeit gerichtlicher Vollstreckungsmaßnahmen auf Grund ausbleibender Zahlungen und anderes Fehlverhalten gelangen als Negativmerkmale in den Datensatz. Die Schufa speichert nicht nur Informationen über laufende oder frühere Kredite oder Leasingverträge. Sie erfasst beispielsweise auch die Eröffnung von Girokonten, den Besitz von Kreditkarten oder etwaige Kundenkonten in Handel und Versandhandel.
Auch Telekommunikationsverträge werden erfasst. Natürlich sind auch Informationen zu eventuellen Verbraucherinsolvenzen oder abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen Teil der Schufa-Datensammlung. Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören natürlich in erster Linie Banken und andere Kreditinstitute. Aber auch andere Unternehmen geben Daten an die Schufa weiter und holen bei Bedarf Auskünfte über ihre Kunden ein. Dazu gehören zum Beispiel Händler, etwa aus Elektro- oder Versandhandel und Telekommunikationsunternehmen, die Leistungen oder Produkte auch auf Kredit anbieten. Auch Versicherungen holen bei der Schufa bei Bedarf Auskünfte ein. Zudem werden auch an Inkassounternehmen Adressdaten von Schuldnern ausgehändigt.
Die Schufa-Auskunft wird von einigen Unternehmen auch zur Identitätsfeststellung genutzt um zu verhindern, dass beispielsweise bei Benutzerkonten falsche Daten angegeben werden. Seit einigen Jahren bietet die Schufa auch ein Alters-Verifizierungs-System an. Mit diesem kann alternativ zum bekannten PostIdent-Verfahren sichergestellt werden, dass Produkte, die dem Jugendschutz unterliegen, auch nur an Volljährige zugestellt und ausgehändigt werden.
Nicht nur die Vertragspartner können bei der Schufa Auskünfte einholen. Jeder Bürger hat das gesetzlich verbriefte Recht, Auskunft über seine bei der Schufa gespeicherten Daten zu erhalten. Die Eigenauskunft dient in erster Linie dazu, eventuell unrichtige Daten korrigieren zu können. Eine Eigenauskunft kann aber auch, wenn sie entsprechend positiv ausfällt, bei potentiellen Geschäftspartnern für Vertrauen in die eigene Bonität werben. Die Schufa-Eigenauskunft kann mündlich in einer der Geschäftsstellen erfolgen. Sie ist in diesem Falle kostenlos. Für eine schriftliche Eigenauskunft werden Gebühren fällig.
