Immobilienkredit


Die Gewährung von Immobilienkrediten ist heute kein großes Problem mehr, obwohl viele Banken immer noch dezidierte Ansprüche an den Darlehensnehmer stellen. Dazu gehören natürlich ein festes und, wenn möglich, sicheres Einkommen. Des Weiteren wird in der Regel ein Eigenkapital von mindestens 15 % der Finanzierungssumme gefordert. Und vor allem der Anspruch, im Grundbuch an erster Stelle zu stehen, hat direkten Einfluss auf die Gewährung bzw. die Kreditkonditionen. Hat man nur einen Kreditgeber, so ist das kein Problem. Da viele Kreditinstitute aber nur maximal 60 % der Gesamtkosten finanzieren, ist es nicht ungewöhnlich, dass zur Finanzierung noch ein zweiter oder sogar ein dritter Kreditgeber notwendig ist. Hier kommt dann die Frage nach der Rangfolge im Grundbuch auf.

Neben den üblichen Kreditinstituten wie Hausbank, Bausparkassen und andere am Markt befindliche Kreditinstitute, werben auch immer mehr Direktbanken im Internet mit günstigen Konditionen. Dem interessierten Darlehensnehmer stehen daher eine Fülle an Informationen zur Verfügung, die es gilt gegeneinander abzuwägen und zu vergleichen. Die im Internet verfügbaren Finanzierungsrechner spielen dabei eine wichtige Rolle, da mit diesen die unterschiedlichsten Konditionen und ihre Auswirkungen auf die Langzeitfinanzierung relativ unkompliziert miteinander vergleichen werden können. Auch unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die geänderte persönliche und berufliche Rahmenbedingungen berücksichtigen, lassen sich mit diesen schnell und einfach berechnen.

Letztendlich führt aber in der Regel kein Weg an einem persönlichen Gespräch mit einem Kreditinstitut vorbei. Viele Angebote, die auch spezielle persönliche Lebensumstände berücksichtigen, lassen sich erst in einem persönlichen Gespräch klären oder gar erst entwickeln.

Für den Privatmann, der für eine selbst genutzte Immobilie einen Kredit benötigt, kommt in erster Linie ein Tilgungsdarlehen in Frage. Dabei erfolgt die Rückzahlung des Darlehens durch regelmäßige Tilgung von mindestens 1 % der Darlehenssumme im Jahr zuzüglich der ersparten Zinsen. Verschiedene Formen eines solchen Darlehens sind möglich. So werden z. B. Darlehen mit besonderem Kündigungsrecht oder solche mit einer flexiblen Tilgung und einem Staffelzins angeboten. Sondertilgungsmöglichkeiten sind meistens auf Nachfrage auch möglich und liegen dann bei 10 % der Darlehenssumme p. a.
Für Immobilien als Kapitalanlage kann ein endfälliges Darlehen in Frage kommen. Dieses wird nur verzinst und die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit in einem Betrag. Da Aufwendungen für Darlehenszinsen bei vermieteten Immobilien steuerlich geltend gemacht werden können, wird daher ein optimaler steuerlicher Effekt erzielt, da die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit konstant bleibt.

Ein wichtiger Faktor bei der Finanzierungsplanung ist die Zinsfestschreibung. Diese hat unmittelbare Auswirkungen auf die Zinshöhe und damit vor allem auf die monatlichen Belastungen. Diese Festschreibungszeiten beginnen bei 8 Jahren wobei auch kürzer laufende Darlehen möglich sind. Der Regelfall ist aber eher die langfristige Finanzierung, die zehn und mehr Jahre läuft. Die Entscheidung für eine bestimmte Laufzeit richtet sich daher vor allem nach dem aktuellen Zinsniveau, dessen voraussichtliche langfristige Entwicklung und den möglichen Sonderkonditionen, wie vorzeitige Tilgung, Staffelzinsen oder außerplanmäßige Kündigung des Darlehens. Besonders bei höheren Finanzierungssummen kann das Splitting auf mehrere Kreditgeber dabei von Vorteil sein, da Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen ausgehandelt werden können, die dann je nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten bedient werden können.


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Datum: Donnerstag, 18. Dezember 2008 13:55
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