Darlehen

Ein Darlehen ist eine von einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister gegen Zinsen bereitgestellte Geldsumme, die in der Regel in monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Bei manchen Darlehensformen ist auch eine Komplettrückzahlung am Ende der Laufzeit möglich. Es gibt verschiedene Darlehensformen, welche auf die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind. Auch die Zinssätze der verschiedenen Darlehen variieren daher stark. Ein langfristiges Baudarlehen wird anders vergeben und verzinst als ein Darlehen für die Finanzierung eines neuen Pkw.

Vor jeder Darlehensbeantragung erfolgt grundsätzlich eine Bonitätsprüfung des Antragstellers. Diese Bonitätsprüfung fällt je nach Höhe des Darlehens und Darlehensform mehr oder weniger umfangreich aus. Bei der Beantragung eines langfristigen Baudarlehens, welches über mehrere Jahrzehnte läuft, ist die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sehr umfangreich. Ein Baudarlehen ist in der Regel 10 Jahre festgeschrieben, was bedeutet, dass der Kreditnehmer für 10 Jahre den gleichen Zins bezahlt, welcher sich nicht ändert. Bei anderen Darlehensformen ist die Zinsfestschreibungsfrist kürzer. Bei Ratendarlehen, welche im Bereich von Pkw – Finanzierungen vergeben werden, liegt die Festschreibungsfrist oft lediglich bei 5 Jahren.

Neben Bau –und Ratendarlehen gibt es außerdem Festdarlehen. Bein einem Festdarlehen zahlt der Schuldner während der Laufzeit des Darlehens lediglich die anfallenden Zinsen. Auf eine Tilgungszahlung wird verzichtet, da die Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe erfolgt. Häufig erfolgt die Tilgung aus einem zum Ablauf des Darlehens fälligen Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung. Es ist auch möglich ein Festdarlehen am Ende der Laufzeit in ein Annuitäten –oder Ratendarlehen umzuwandeln. Im Darlehensbereich gibt es zahlreiche Vorschriften, welche von den Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen beachtet werden müssen.

Es ist erforderlich, dass in jedem Verbraucherdarlehensvertrag der Nominal –und Effektivzins stehen. Auch der Gesamtbetrag aller durch den Kreditnehmer zu leistenden Zahlungen muss genannt werden. Darlehen werden außerdem häufig durch Grundschulden oder Lebensversicherungen besichert. Auch diese Sicherheiten müssen im Darlehensvertrag genannt werden. Der Umfang der Sicherheiten ist abhängig von der Bonität des Kunden und der Höhe des Darlehens. Treten während der Rückzahlung eines Darlehens Probleme auf, so wird in der Regel zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eine Lösung besprochen. Bei Liquiditätsproblemen kann zum Beispiel eine Herabsetzung der monatlichen Rate vereinbart werden. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, so kann nach mehrmaliger erfolgloser Mahnung der Verwertung der gestellten Sicherheiten vorgenommen werden.

Im Ernstfall kann dies die Zwangsversteigerung eines finanzierten Hauses sein. Es lohnt sich für Verbraucher vor Abschluss eines Darlehensvertrages die verschiedenen Angebote genau zu vergleichen. Die Kreditinstitute wollen langfristige Darlehen vergeben, damit sie die Kunden möglichst lange an das eigene Unternehmen binden. Somit sind sie oft auch bereit sehr niedrige Konditionen zu vergeben, was zum Vorteil des Kunden wird. Maßgeblich für den Vergleich zweier Darlehen ist der Effektivzinssatz. Der Effektivzinssatz ist der Nominalzinssatz zuzüglich aller während der Laufzeit anfallenden Kosten.

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Autor: Dirk Löbe
Datum: Freitag, 19. Dezember 2008 13:07
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben